Ökolöwe fordert weiterhin den Erhalt des Sächsischen Baumschutzes

1. September 2010

Landtag soll über verfassungswidrigen Gesetzesentwurf entscheiden

Beim ersten Plenum nach der Sommerpause entscheiden heute, am 1. September,  die Abgeordneten des Sächsischen Landtages über das “Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts”. Der Inhalt der Drucksache 5/1356 ist seit Jahresbeginn Streitpunkt zwischen Verbänden, Kommunen und Politikern: die Baumschutzsatzung. Von Anfang an hat sich der Leipziger Umweltbund Ökolöwe für die Beibehaltung der Baumschutzsatzungen in ganz Sachsen ausgesprochen und die besondere Bedeutung von Bäumen im städtischen Bereich betont.

Gegen den ersten Entwurf von CDU/FDP sprach man sich aus, weil die Grundstücke und Flächen, die von der Baumschutzsatzung ausgenommen werden sollten sogar Naturschutzgebiete betraf. Der zweite Entwurf zur Abschaffung der Baumschutzsatzung fiel aus Sicht des Ökolöwen noch krasser aus. CDU und FDP schlugen vor, bestimmten Baumarten grundsätzlich den Schutzstatus abzusprechen. Der Vorschlag, Pappeln, Nadelgehölze, Birken, Baumweiden und Obstbäume ohne jegliche Genehmigung fällen zu dürfen, rief zahlreiche Umweltschutzverbände und Naturschutzexperten auf den Plan. Tobias Rieprecht, Natur- und Artenschützer des Ökolöwen, meint dazu: „Die flächendeckende Negierung von Baumarten wird bei den BürgerInnen in ganz Sachsen den Wert von Bäumen und Stadtgrün und damit den Wert von Natur selbst herabsetzen.

Die Generalisierung der Landesregierung, die klar im Widerspruch zum Bundesnaturschutzgesetz steht und geschützte Arten wie die Schwarzpappel, Eibe und Weißtanne, ohne Grund dem Gutdünken Einzelner preisgibt, lässt einen, nicht nur als vom Land Sachsen bezahlten Naturschützer, sondern auch als sächsischen Bürger an der Gewissenhaftigkeit und dem Pflichtbewusstsein unserer Politiker zweifeln.“ Die Baumschutzsatzung gibt jedem Bürger Rechtssicherheit. „Die BürgerInnen werden im Regen stehen gelassen mit Gesetzen, die sie nicht mehr überschauen können.“, sagt Tobias Rieprecht. „Letztlich tragen aber sie das Risiko Ordnungswidrigkeiten zu begehen und Bußgelder von 50.000 bis 500.000 Euro zu zahlen. Mit Bürokratieabbau hat das rein gar nichts zu tun.“, so Rieprecht weiter.

Weil der Entwurf außerdem die kostenfreie Antragstellung beinhaltete, wurde er zurück in den Umweltausschuss verwiesen. Denn dieser Passus verstößt gegen die Sächsische Verfassung. Trotz des Verweises des Juristischen Dienstes auf die Verfassungswidrigkeit und trotz der fachlichen Einwände von Naturschutzexperten, wird der zweite Entwurf unverändert im heutigen Plenum zur Abstimmung gestellt.

Der Ökolöwe protestiert entschieden gegen diesen Gesetzentwurf und fordert die Beibehaltung der Baumschutzsatzungen für ganz Sachsen. „Als Ökolöwe – Umweltbund Leipzig e.V. fordern wir die Abgeordneten  dazu auf, sich den fachlichen Argumenten und einer offenen Diskussion zu stellen und Entscheidungen nicht mit den Mehrheitsverhältnissen im Landtag zu begründen.“ so Tobias Rieprecht. Die Abgeordneten sollen sich für ihre grünen Städte, mehr Lebensqualität sowie für die Sicherung der Biodiversität entscheiden!

Weitere Informationen zum Thema Baumschutz: oekoloewe.de/Baumschutz
Ansprechpartner:
Tobias Rieprecht
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E-Mail: ed.eweolokeonull@ztuhcsrutan


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