Baumschutz in Sachsen

Die Sächsische Staatsregierung hat den Baumschutz per Gesetz aufgehoben. Die kommunalen Baumschutzsatzungen gelten nicht mehr für Wohngrundstücke und Kleingärten.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP zur Bildung der Sächsischen Staatsregierung vom September 2009 wird auf Seite 52 / 53 formuliert: „Wohngrundstücke und Kleingärten sollen vom Geltungsbereich kommunaler Baumschutzsatzungen ausgenommen werden.“

Die Konsequenz der erheblichen Einschränkungen in Sachsens Baumschutzsatzungen ist eine deutliche Verringerung des Baumbestandes in sächsischen Städten und Gemeinden.

Wir fordern weiter die Beibehaltung der kommunalen Baumschutzsatzungen

Die GRÜNE LIGA Sachsen und andere Naturschutzverbände wenden sich gegen die beschlossene Gesetzesinitiative der Staatsregierung. Wir fordern die Beibehaltung der kommunalen Baumschutzsatzungen.

Kommunen sollten vielmehr dafür sorgen können, dass Anträge schnell und bürgernah bearbeitet und die Kosten gering gehalten werden. Anträge auf Baumfällungen müssen unter stärkerer Beachtung der konkreten Situation bearbeitet und berechtigten Anträgen entsprochen werden. Sollte es im Vollzug der Baumschutzsatzungen zu Härten kommen, bieten die Naturschutzverbände an, bei der Beratung und Konfliktlösung den Kommunen zur Seite stehen (s. Erklärung der Naturschutzverbände, 7. Dezember 2009).

Kommunen müssen zukünftig viel stärker ihrer Vorbildwirkung beim Erhalt des Baumbestandes nachkommen und den vorhandenen Baumbestand in ihrem Verantwortungsbereich – auch im öffentlichen Raum – sorgsam bewahren.

Mit einer Petition an den Sächsischen Landtag wandten wir uns gegen die Beschränkung der Baumschutzsatzungen.
Rund 10.000 Unterschriften für den Baumschutz in Sachsen haben wir auf unserer Internetseite für die Petition an den Sächsischen Landtag gesammelt.

Wir werden wieterhin Hintergrundinformationen zur Bedeutung des Baumschutzes veröffentlichen. Auf die vielfältigen Einzelfälle zum Baumschutz in den einzelnen sächsischen Städten und Gemeinden können wir an dieser Stelle leider nicht eingehen; jetzt gilt es, die größte Gefahr abzuwenden.

Koalitionsvereinbarung Sächsische Staatsregierung, September 2009

Erklärung der Naturschutzverbände, 7. Dezember 2009

Was bedeutet »Kein Baumschutz auf Wohngrundstücken« für Dresden?

Auswirkungen auf Umwelt und Bürger

Alle Berichte ab dem 07. Dezember 2009

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