2011

20. Januar 2011 – Entwurf für ein Gesetz zur Gewährleistung eines wirksamen Schutzes des kommunalen Baumbestandes durch die sächsischen Gemeinden

Die Fraktion DIE LINKE hat die Geschäftsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände darauf hingeweisen,  dass die Fraktion mit dem Entwurf für ein

Gesetz zur Gewährleistung eines wirksamen Schutzes des kommunalen Baumbestandes durch die sächsischen Gemeinden – Sächsisches Baumschutzgesetz (SächsBaumSchG)

die Wiedereinsetzung des strittigen § 22 „Geschützte Landschaftsbestandteile“ Sächsisches Naturschutzgesetzes (SächsNatSchG) in der Form vor dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Vereinfachung des Landesumweltrechts“ anstrebt. Durch die Fraktionen B´90/ DIE GRÜNEN und die SPD-Fraktion wurde in der Ersten Beratung bereits Zustimmung zum Gesetzentwurf signalisiert.

Selbstverständlich steht es der interessierten Öffentlichkeit frei, sich ebenfalls zu dem Gesetzentwurf schriftlich gegenüber der einreichenden Fraktion zu äußern.

Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich am 3. Februar im Innenausschuss und am 11. März im Umweltausschuss abschließend beraten. Zu diesen Zeitpunkten vorliegende Stellungnahmen können in die Beratung in den Ausschüssen Eingang finden.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kann nur ein Fehler des „Gesetzes zur Vereinfachung des Landesumweltrechts“ behoben werden. Gleichwohl will die Fraktion diesen Versuch wagen. Ziel, Inhalt und Begründung können Sie der beigefügten Drucksache entnehmen.

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Torsten Kohl
Referent // parlamentarisch-wissenschaftl. Berater

Sächsischer Landtag
Fraktion DIE LINKE.

Bernhard-v-Lindenau Platz 1
01067 Dresden
Tel: 0351. 493 58 36
Fax:  0351. 493 54 60

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