Beitragsordnung
Beitragsordnung des GRÜNE LIGA Sachsen e.V.
Beschlossen zur Gründungsversammlung am 13. Juni 1992.
Danach mehrfach geändert, zuletzt zur Landesmitgliederversammlung am 16. März 2019 in Hirschstein.
1. Mitgliedsbeiträge | |
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1.1. Mindestbeiträge pro Jahr | |
Einzelmitglieder (mit Stimmrecht) | 120,00 Euro |
Regionalvereinigungen nach Absprache im Einzelfall, je nach Größe und Potenzen der jeweiligen Gruppe, jedoch mindestens |
100,00 Euro |
Mitgliedsvereine nach Absprache im Einzelfall, je nach Größe und Potenzen des jeweiligen Vereins, jedoch mindestens |
75,00 Euro |
Fördermitglieder (ohne Stimmrecht) mindestens | 50,00 Euro |
1.2. Höhere freiwillige Beiträge | |
Höhere Jahresbeiträge als die oben angegebenen können auf der Basis von Selbsteinschätzung und freiwilliger Verpflichtung von den Mitgliedern gezahlt werden. | |
2. Beitragszahlung | |
2.1. Die erste Beitragszahlung ist mit dem Eintritt in den Verein, vor Erhalt der Mitgliedskarte, zu zahlen. | |
2.2. Der Jahresbeitrag wird im ersten Mitgliedsjahr proportional zum schon verflossenen Kalenderjahr verringert. Der Mindestanteil für ein Rumpfjahr beträgt allerdings 50 % des Mindestbeitrages. | |
2.3. Die weiteren Jahresbeiträge werden per 31.03. eines jeden Jahres fällig. | |
2.4. Rückerstattungen bei Beendigung der Mitgliedschaft vor Ablauf des Kalenderjahres erfolgen nicht. | |
2.5. Die Beitragszahlungen sind an die zuständige Geschäftsstelle der Einrichtung des Vereins zu entrichten, bei der die Mitgliedsdateien geführt und wo die Beitragsmittel verwaltet werden. Das sind die Geschäftsstellen der Regionalvereinigungen, in geringerem Umfang aber auch die Landesgeschäftsstelle. | |
2.6. Nicht eingehaltene Zahlungsverpflichtungen werden einmal jährlich generell im Rahmen der allgemeinen Vereinsinformationen angemahnt. | |
Im übrigen gelten die Regelungen des § 5 der Satzung » des GRÜNE LIGA Sachsen e.V. |