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Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Waldschlößchenbrücke befragt

Pressemitteilung vom 14. März 2014

Die Grüne Liga Sachsen e.V. hat zur Kenntnis genommen, dass das Bundesverwaltungsgericht zu Leipzig im Ergebnis der Klage gegen den Planfeststellungsbeschuss zum Bau der Waldschlößchenbrücke in Dresden im Wege der Vorabentscheidung den Gerichtshof der Europäischen Union wesentliche Fragen zur Auslegung der FFH-Richtlinie vorlegen wird.

Das Bundesverwaltungsgericht eröffnet so die Möglichkeit, in einem weitaus höherem Maße Rechtssicherheit für Entscheidungen in diesem und zukünftigen Planungsverfahren zu erlangen. Der Prozess um die Waldschlösschenbrücke ist ein gutes Beispiel für gelebte Rechtsstaatlichkeit in Deutschland. „Es erfüllt die Grüne Liga Sachsen e.V. und alle mit ihr verbundenen Bürgerinnen und Bürger mit Zufriedenheit, durch ihr Engagement einen Beitrag zur weiteren Qualifizierung der Rechtssprechung in Naturschutzfragen geleistet zu haben“ so der Geschäftsführer Jörg Urban.

Und er führt weiter aus: „Damit hat die Grüne Liga Sachsen e.V. eines der wesentlichen Ziele der Revision erreicht, auf deren Ergebnissen in der Zukunft bei rechtlichen Prüfungen von zukünftigen Eingriffen in Natur und Landschaft etwa bei der Umsetzung der Energiewende aufgebaut werden kann. Der Freistaat Sachsen muss bei seinen eigenen Bauvorhaben dieselben rechtlichen Maßstäbe anlegen, wie bei vorhaben privater Investoren. Ansonsten wird der Rechtsstaat ausgehöhlt.“

Mehr zur Waldschlößchenbrücke auf: www.welterbe-erhalten.de

GRÜNE LIGA Sachsen e.V. – Netzwerk Ökologischer Bewegungen
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