GRÜNE LIGA: Guter Hochwasserschutz ist auch Naturschutz
GRÜNE LIGA begrüsst richtungsweisenden Erlass zum Hochwasserschutz in Sachsen
Pressemitteilung vom 26.7.2013
Mit Erlass vom 12.07.2013 verfügt das Sächs. Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, dass die Beseitigung von Hochwasserschäden in „nachhaltiger“ Weise zu erfolgen hat, damit diese Schäden bei zukünftigen Hochwassern nicht in dem gleichen Ausmaß entstehen.
Wirklich revolutionär ist dabei, wie das Ministerium diese Nachhaltige Schadensbeseitigung definiert:
- Veränderte Gewässerbetten sind in ihrem durch das Hochwasser geschaffenen Zustand zu erhalten
- Ufermauern sind nicht wiederherzustellen
- In Gewässerrandstreifen sind abflusshindernde Strukturen und Anlagen ebenfalls nicht wiederherzustellen
- Anlagen in, an, unter und über oberirdischen Gewässern, die zur Verschärfung der Hochwassersituation beigetragen haben, dürfen allenfalls in hochwasserangepasster Form wiederhergestellt werden
- Auch Wasserkraftanlagen, die zur Verschärfung der Hochwassersituation beigetragen haben, dürfen allenfalls in hochwasserangepasster Form wiederhergestellt werden
- Bei öffentlichen Hochwasserschutzanlagen sind Alternativen zu einer 1:1Wiederherstellung zu püfen
- In ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten dürfen bauliche Anlagen nur nach Maßgabe des § 78 Abs. 3 WHG wiederhergestellt werden
- In überschwemmungsgefährdeten Gebieten sollten bauliche Anlagen nur risikoangepasst wiederhergestellt werden…
Auch wenn diese Forderungen im Detail Ausnahmeregelungen enthalten, sind sie doch ein Bruch mit der bisherigen Hochwasserschutzpolitik im Freistaat Sachsen. Nach der großen Flut 2002 investierte der Freistaat mehrere hundert Millionen Euro in den Hochwasserschutz. Dieses Investitionsprogramm ist noch nicht abgeschlossen und wird am Ende ein Finanzvolumen von über einer Milliarde Euro haben. Laut Auskunft der Landesregierung flossen bisher mehr als 99% dieser Gelder in Anlagen des technischen Hochwasserschutzes, sprich Ufermauern, höhere Dämme, große Wasserspeicher, Reparaturen an Wehranlagen – alles Maßnahmen, die die Flüsse weiter einengen und letztendlich die Hochwassergefahren verschärfen.
Die GRÜNE LIGA wirbt gemeinsam mit anderen sächsischen Naturschutzverbänden seit 2002 für einen Hochwasserschutz, der den Flüssen mehr Raum gibt, der den Wasserrückhalt in der Fläche stärkt und der Quer- und Längsverbauungen aus den sächsischen Flüssen entfernt. Jörg Urban, Geschäftsführer: „Ein solcher Hochwasserschutz würde gleichzeitig die sächsischen Flüsse als Vernetzungsbiotope stärken. Flüsse sind die Adern der Natur – mit ihren Gewässerkörpern und Flussauen verbinden sie verschiedene Landschafträume und Biotope. Aus genau diesem Grund sind fast alle sächsischen Flüsse Teil des Schutzgebietsnetzwerkes NATURA-2000.“
Als Teil der Naturschutzinitiative „Allianz für Sachsens Flüsse“ setzt sich die GRÜNE LIGA für einen mittelfristigen Rückbau der über 300 Klein- und Kleinstwasserkraftanlagen in den sächsischen Flüssen ein. Kleinwasserkraftanlagen zerstören mit ihren Wehranlagen die Durchgängigkeit der Fließgewässer. Gleichzeitig ist ihre Bedeutung für die Energieversorgung verschwindend gering. Zu unrecht werden Kleinwasserkraftanlagen als „grüne“ Energieerzeugung bezeichnet.
Der aktuelle „Wiederaufbau-Erlass“ eröffnet Möglichkeiten, zerstörte Längs- und Querverbauungen aus den Flüssen zu entfernen. Bei einer konsequenten Umsetzung dieser „Nachhaltigen Beseitigung von Hochwasserschäden“ hätte Staatsminister Kupfer für den Hochwasserschutz und für den Naturschutz in Sachsen mehr erreicht als alle seine Vorgänger. Die GRÜNE LIGA wird die Umsetzung des Erlasses auf Landkreisebene begleiten, damit nicht ein Großteil der Chancen in den Verwaltungsebenen verpufft.
GRÜNE LIGA Sachsen e.V.
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