Landesdirektion erlaubt Biberabschuss im Biosphärenreservat Naturschutzverbände protestieren scharf
Gemeinsame PRESSEMITTEILUNG der anerkannten Naturschutzverbände
NABU Landesverband Sachsen e. V.
BUND Landesverband Sachsen e. V.
Naturschutzverband Sachsen e. V. (NaSa)
GRÜNE LIGA Sachsen e. V.
NABU Sachsen | 2. Oktober 2025
Die Landesdirektion Sachsen hat erstmals den Abschuss von Bibern im Biosphärenreservat
Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft genehmigt. NABU Sachsen, BUND Sachsen,
Naturschutzverband Sachsen und GRÜNE LIGA Sachsen verurteilen diese Entscheidung scharf und
fordern ein sofortiges Umdenken im Umgang mit dem streng geschützten Biber.
Nach wiederholten Schäden durch Biberaktivitäten an wirtschaftlich genutzten Teichen eines
Betriebs im Biosphärenreservat erteilte man eine Ausnahmegenehmigung für Lebendfang und
Umsiedlung oder, falls das nicht möglich ist, den Abschuss von Bibern in dieser Teichgruppe bis
Mitte März 2026.
Die Naturschutzverbände sehen in diesem Bescheid einen gefährlichen Präzedenzfall, der die
Glaubwürdigkeit des Schutzgebiets untergräbt und zukünftig die Möglichkeit aufzeigt, bei
Konflikten aufwändige Präventionsmaßnahmen einzusparen.
Forderungen der Naturschutzverbände
NABU Sachsen, BUND Sachsen, NaSa e.V. und GRÜNE LIGA Sachsen fordern die Landesdirektion auf,
die Ausnahmegenehmigung umgehend zurückzunehmen und den Fokus auf innovative
Prävention und naturnahe Bewirtschaftung zu legen. Eine weitere Möglichkeit wäre es, alternative
Flächen zur Bewirtschaftung anzubieten, um dem Konflikt aus dem Weg zu gehen. Die Bedeutung
des Bibers für Wasserhaushalt, Biodiversität und Klimaanpassung muss endlich anerkannt
werden.
Die Landesdirektion erlaubt den Abschuss, da sie die kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen
eines Einzelnen über den langfristigen ökologischen Nutzen und die Wiederbesiedlungsdynamik
des Bibers stellt. Naturschutzverbände kritisieren diese Entscheidung als nicht nachhaltig und
fordern stattdessen dauerhafte, konfliktarme Lösungen im Sinne des Schutzgebiets.
Zitate zur Verwendung:
Helen Garber (BUND Sachsen, Geschäftsführerin): „Die Klimakrise schreitet voran und mit ihr
wächst die Herausforderung, Wasser in der Landschaft zu bewahren, um zunehmender Knappheit
vorzubeugen. Genau hier kann der Biber einen unschätzbaren und zugleich kostengünstigen Beitrag
leisten. Seine Art verdient daher unsere besondere Aufmerksamkeit und sorgfältige Förderung.“
Tobias Mehnert (NaSa e. V., Vorsitzender): „Man sollte meinen, dass es die normalste Sache der
Welt ist, wenn eine europarechtlich besonders geschützte Art neuen Lebensraum in einem
Naturschutzgebiet findet. Umso unverständlicher ist die Entscheidung der höheren
Naturschutzbehörde, dem Biber das Lebensrecht in einem solchen abzusprechen. Die Teiche sind
Eigentum des Freistaates Sachsen. Insofern ein Pächter die Flächen nicht mehr mit Bibern
bewirtschaften möchte, wäre es angebracht, einen neuen Pächter zu finden. Die
Naturschutzverbände stehen bereit, die Teiche zu übernehmen und mit dem Biber zu leben.“
Maria Vlaic (NABU Sachsen, Vorsitzende): „Der Biber wird in der Zukunft wichtiger denn je sein.
Seit Jahren warnen Wissenschaftler vor Dürren und Starkregen als Folgen des Klimawandels. Wer
den Biber heute bekämpft, verschärft morgen die Probleme in der Landschaft. Es gilt,
Landbewirtschaftung und Naturschutz neu und gemeinsam zu denken.“
Hintergrund:
Die Rückkehr des Bibers nach Sachsen gilt als Erfolg des Artenschutzes. Im 19. und frühen 20.
Jahrhundert fast ausgerottet, überlebte nur eine kleine Restpopulation im Norden Sachsens. Seit
den 1980er Jahren unterstützte man die erneute Ausbreitung des Bibers durch Schutzmaßnahmen
und verbesserte Lebensräume. Inzwischen hat sich die Population erholt und verbreitet. In
anderen Teilen Deutschlands wurde der Biber sogar aufwändig ausgewildert. Zudem wandert seit
einigen Jahren der „osteuropäische Biber“ nach Ostsachsen ein. Er gehört zur gleichen Art wie der
Elbebiber und genießt denselben Schutzstatus. Ihn anders zu behandeln, wäre fachlich nicht
haltbar. Heute prägt der Biber Sachsens Fluss- und Teichlandschaften und steht für gelungene
Renaturierung und die Rückkehr natürlicher Prozesse. In Deutschland ist er streng geschützt: Er
fällt unter Anhang IV der FFH-Richtlinie der EU und § 7 Abs. 2 Nr. 14 des
Bundesnaturschutzgesetzes.
Der Biber spielt eine Schlüsselrolle bei der Renaturierung. Er speichert Wasser in der Landschaft –
ein unschätzbarer Beitrag, besonders in der durch den Braunkohleabbau stark veränderten
Lausitz. Bald werden dort riesige Tagebaulöcher geflutet, und die Wasserverhältnisse ändern sich
erneut grundlegend. In dieser Umbruchphase hilft der Biber, Feuchtgebiete zu bewahren und
Wasser zu halten – ein Gewinn für Natur und Klima in einer Landschaft, deren Fließgewässer fast
vollständig zerstört sind. Gerade in einem Biosphärenreservat, das Vielfalt und natürliche Prozesse
schützen soll und als Vorbild für das Zusammenspiel von Mensch und Natur gilt, ist die
Entscheidung der Landesdirektion, den Biber zu töten, besonders fragwürdig.
Erfahrungen aus Bayern zeigen: Tötungen lösen das Problem nicht. Die Schäden stiegen nahezu
im gleichen Maß wie die Zahl der getöteten Biber (2023 etwa 2500 Tiere). Frei gewordene Reviere
werden rasch neu besiedelt, der Effekt bleibt kurzfristig. Um die Abschüsse dennoch zu
rechtfertigen, behauptet die Landesdirektion, Barrieren wie Straßen, Siedlungen und unberührte
Fließgewässer würden eine Wiederbesiedlung verhindern. Damit kehrt sie die Versäumnisse des
Freistaats bei Biotopverbund und Flächenschutz zu ihrem Vorteil um und nennt es „Prävention“.
Doch die Biber überwinden diese Hindernisse längst – wenn auch unter Verlusten. Es droht ein
sinnloser Kreislauf aus Töten und Wiederbesiedeln.
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Für Rückfragen:
NABU Landesverband Sachsen e. V.
Robert Beske, Pressestelle NABU Sachsen
Mobil: 0176 12333-147
E-Mail: beske@NABU-Sachsen.de
BUND Landesverband Sachsen e. V.
Barbara.braun@bund-sachsen.de
Grüne Liga Sachsen e. V.
post@grueneliga-sachsen.de
Naturschutzverband Sachsen e. V. (NaSa)
post@naturschutzverband-sachsen.de
