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Erneuerbare Energien

Spätestens seit dem Klimaabkommen von Paris im Jahr 2015 ist das Thema „erneuerbare Energien“ in aller Munde. Mit dem erklärten Ziel weltweit die Co2- Emissionen einzusparen und damit der Erderwärmung entgegen wirken zu wollen,  denken viele Menschen in Sachen Klimaschutz und Energiepolitik an eine Win-Win-Situation für Mensch, Tier und Natur. Allerdings geht der zu beobachtende undifferenzierte und rasante Ausbau der Erneuerbaren Energien in hohem Maße auf Kosten des Natur- und Artenschutzes.

Dabei sprechen wir hier nicht nur von der Zerstörung der Flüsse durch Wasserkraftwerke, von der Bebauung riesiger Flächen in der Landschaft durch Freiflächen-Photovoltaikanlagen, von dem Anbau von Monokulturen wohin das Auge blickt für Biogasanlagen und gerodeten Wäldern für Windkraftanlagen. Wir sprechen auch vom Sterben der Tiere an den jeweiligen Anlagen und der Zerstörung ihres angestammten Lebensraumes, sei es im Wasser, in der Luft sowie am Boden.

Um den Risiken des Ausbaues der Erneuerbaren Energien angemessen zu begegnen müssen deshalb die einzelnen Energieerzeugungsarten differenziert hinsichtlich ihrer Bedeutung für Energieertrag und Versorgungssicherheit einerseits und ihrer Auswirkungen auf Natur- und Artenschutzbelange sowie das Landschaftsbild andererseits beurteilt werden.

Energierohstoffe

Biomasse steht grundsätzlich nur begrenzt zur Verfügung, da ihr Anbau mit einem hohem Flächenverbrauch einhergeht und nicht zuletzt in Konkurrenz zu Lebensmittel-, Futtermittel und Rohstoffproduktion steht. Allen bisher in Praxis umgesetzten Verfahren der energetischen Nutzung von Biomasse ist zudem eigen, dass sie aufgrund der dabei eingesetzten Technik und den dabei verwendeten Hilfsmitteln (Dünger, Kraftstoffe, Pestizide) in der Bilanz NICHT CO2-neutral sind. Gleichzeitig entstehen durch den Anbau von landwirtschaftlichen Biomassepflanzen großflächig artenarme Monokulturen und es wird – auch bei der Nutzung von Wäldern - die Biodiversität und damit die Stabilität von Ökosystemen beeinträchtigt.

Die GRÜNE IGA Sachsen e.V. befürwortet daher nur die energetische Nutzung von Rest- und Abfallstoffen, sofern diese nicht für den Naturkreislauf benötigt werden.

Wasserkraftanlagen

Mehr als 300 Klein- und Kleinstwasserkraftanlagen zerstören die sächsischen Fließgewässer, obwohl deren Anteil an der sächsischen Energieerzeugung im Promillebereich liegt. Die dafür erforderlichen Querbauwerke blockieren den natürlichen Austausch und Transport von Organismen, Nährstoffen und Sediment. Damit wird die Funktionsfähigkeit der Fließgewässer stark eingeschränkt. Deshalb sind die Wasserkraftanlagen außer Betrieb zu nehmen und zurückzubauen, um den betroffenen Gewässern ihre natürliche Lebensraumfunktion zurückzugeben.

Solaranlagen

Der Ausbau von hektargroßen Photovoltaikanlagen auf Freiflächen zerstört Biotope und übernutzt Landwirtschaftsfläche. Bevorzugt werden diese Anlagen auf wenig ertragreichen Böden errichtet. Gerade diese jedoch stellen durch ihre besondere Charakteristik – bspw. entweder besonders trockene oder feuchte Bodenverhältnisse – allerletzte Rückzugsräume für immer seltener werdende Arten wie Kiebitz, Feldlerche und Rebhuhn dar.

Auch mit der aktuellen Entwicklung, Solaranlagen in stillgelegten Rohstoffabbaugebieten zu errichten, wird das große Potential gerade dieser Abgrabungsflächen für den Naturschutz nachhaltig eingeschränkt bzw. zerstört. Solaranlagen sind ausschließlich auf baulich vorgeprägten Standorten wie versiegelten Flächen, in Industriegebieten und vor allem auf Dächern zu realisieren.

Windkraftanlagen

Windenergieanlagen zerstören den natürlichen Lebensraum von Tieren und stellen ein erhöhtes Tötungsrisiko für Artengruppen wie bspw. Insekten, Fledermäuse und Vögel dar. Inzwischen wird sogar der Bau von Windenergieanlagen in Wäldern und Schutzgebieten in Erwägung gezogen, obwohl die negativen Auswirkungen bereits von Anlagen in der freien Flur hinreichend bekannt sind. Hinzu kommt, dass diese Anlagen selbst einen negativen Einfluss auf die klimatischen Bedingungen ihrer Umgebung haben. 

Erneuerbare Energien – ja, wenn
deren Ausbau gleichzeitig der gesamtgesellschaftlichen Zielstellung der Sicherung bzw. Erhöhung der Biodiversität dient und nicht konkurrierend in die vom Bundesgerichtshof formulierte Forderung der Generationengerechtigkeit aller Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland eingreift.

Selbstverständlich sind bei der Bewertung der Auswirkungen des Ausbaus der erneuerbaren Energien die dabei verursachten ökologischen Schäden an der Natur vollumfänglich einzupreisen und zu kompensieren.

 

 

 

Wichtige Aktionsfelder staatlicher Unterstützung müssen zukünftig sein:

  1. Senkung des Energiebedarfs
  2. Erhöhung der Energieeffizienz
  3. Priorisierung von Fotovoltaik auf/an Gebäuden
  4. Technologieoffene Forschung und Implementierung von sicheren, preiswerten, effizienten und naturverträglichen Energieversorgungssystemen der Zukunft, die von der EU als nachhaltig eingestuft werden, grundlastfähig sind und für ein Hochindustrieland wie Deutschland Versorgungssicherheit gewährleisten

Die weitere undifferenzierte Förderung aller Formen erneuerbarer Energieerzeugung zu Lande, in der Luft und im Wasser schafft durch den erheblichen Landschaftsverbrauch und die massive Erhöhung der Tötungsgefahr für die betroffene Tierwelt mehr Probleme, als sie vorgibt zu lösen.