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Hochwasserschutz-Hinweise in Stellungnahmen der GRÜNEN LIGA zu Bauvorhaben

Ein Beispiel: Sehr geehrte Damen und Herren, die Grüne Liga Sachsen e.V. bedankt sich für die Beteiligung im o.g. Verfahren.

Die Grüne Liga Sachsen e.V. hat im Gebiet keine konkreten Planungsabsichten, es sind auch keine eigentumsrechtlichen Betroffenheiten zu verzeichnen.

Dennoch möchten wir auf Folgendes aufmerksam machen:

Die Versiegelung eines bisher unversiegelten Weges (Hohlweg) stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar, welcher durch landschaftspflegerische Maßnahmen (möglichst im Verfahrensgebiet) auszugleichen ist. Daneben empfinden wir es als bedauerlich für das Landschaftsbild, wenn einer der wenigen noch verbliebenen Hohlwege der Region asphaltiert werden soll. Durch seine gerade Linienführung ist zudem zu erwarten, dass der versiegelte Weg den bei Starkniederschlägen (wie Anfang Juni) entstehenden erheblichen Feldabfluss noch mehr als jetzt kanalisiert und ungebremst in die Ortslage leitet. Wir regen daher an, die Notwendigkeit der Asphaltierung des Weges noch einmal genau zu überprüfen und die Möglichkeit einer Teilversiegelung (z.B. ebenfalls durch Spurbahn Beton) zu erwägen. Zudem sollte der Weg mit standortgerechten Gehölzen eingegrünt werden.

Einer ortsnahen Regenrückhaltung stehen wir aufgeschlossen gegenüber. Neben der Errichtung eines Erdwalles ist jedoch eine Verbesserung des Wasserrückhalts in der Fläche unabdingbar, sollte das Regenrückhaltebecken auch für größere und mehrfach aufeinander folgende Regenereignisse noch wirksam sein. Noch vor ca. 20 Jahren war im Rückraum des Baches in der Geländesenke Grünland vorhanden (erkennbar noch in der topografischen Karte von 1994). Nunmehr handelt es sich um einen unstrukturierten, ca. 96 ha großen Ackerschlag, von dem ca. 2/3 in den Bach bzw. das geplante Regenrückhaltebecken entwässert. Wir regen daher an, zum Schutz der Ortslage vor Wasser die Geländesenke wieder als Grünland zu entwickeln (Prinzip begrünte Abflussmulden) oder – und das wäre weitaus wirksamer –diese Bereiche mit Gehölzen zu bepflanzen und eine offene Entwässerung (Öffnung der Drainagen) vorzunehmen. Einen weiteren Schutz bieten mehrreihige Gehölzpflanzungen am Ortsrand. Es wird in diesem Zusammenhang auf die Hochwasserschutzstrategie des Freistaates Sachsen verwiesen, bei der die Abflussminderung und der Rückhalt in der Fläche die Basis des Hochwasserschutz bilden (sollen). Gesetzliche Grundlage gibt auch § 37 FlurbG, in welchem bodenschützende sowie -verbessernde und landschaftsgestaltende Maßnahmen Bestandteil des Verfahrens sein sollen.

Mit freundlichen Grüßen

GRÜNE LIGA Sachsen e.V. – Netzwerk Ökologischer Bewegungen
Landesbüro
Schützengasse 16/18
01067 Dresden

Tel: +493514943350
Fax: +493514943450
E-Mail: ed.agileneurg@neshcas

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