Punktlandung
Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz
Petra S.: Guten Tag Herr Mehnert, unser Thema ist heute das Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz, das ja von unterschiedlichen Interessenlagen geprägt und kontrovers diskutiert wird. Die Neuregelung, auf die sich die Hauptbeteiligten einigen konnten, sieht nun eine zeitliche Beschränkung des Boofens vor: Es ist nun in der Vogelbrutzeit vom 01.02. bis 15.06. vorerst bis einschließlich 2025 komplett verboten. Gleichzeitig soll die Einhaltung dieser Regelung durch die Ranger des NP verstärkt kontrolliert werden. Was sagt die GRÜNE LIGA Sachsen dazu?
T. Mehnert: Dies ist zunächst einmal ein Schritt in die richtige Richtung, wenn der Nationalpark Sächsische Schweiz ein Nationalpark bleiben soll. Allerdings geht die zeitliche Befristung nach unserem Naturschutzverständnis nicht weit genug.
P. S.: Im benachbarten Nationalpark Böhmische Schweiz ist das Boofen grundsätzlich verboten. Den negativen Bestandstrend bei Wanderfalke und Schwarzstorch gibt es dort nicht …
T. M.: Für uns ein klares Argument, das Freiübernachten auch im NP Sächsische Schweiz als verbotene Handlung festzuschreiben. Die Nationalparkregion hat in den letzten Jahren einen enormen Besucherzulauf bekommen, damit geht ein großes Maß an Beunruhigung in der Fläche einher. Noch in den 90er Jahren gab es erste Beobachtungen des Europäischen Luchses. Davon kann aktuell keine Rede mehr sein. Auch aus diesem Grund ist das Boofen ganzjährig auszuschließen. Bei allem Verständnis für die berechtigten Interessen der Freizeit- und Erholungssuchenden in der Sächsischen Schweiz müssen die Lebensraumansprüche unserer Mitgeschöpfe in einem Gebiet mit dem höchsten naturschutzrechtlichen Schutzstatus die Priorität haben.
P. S.: Das ist für mich verständlich. Und für die Bergsteiger als besonders naturverbundene Menschen sicherlich auch.
Vielen Dank für das Interview und bis zum nächsten Mal!