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Mitwirkungsrecht

Die GRÜNE LIGA Sachsen e.V. ist als Naturschutzvereinigung im Sinne des § 32 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) anerkannt.
Dem Verband stehen damit die durch das BNatSchG und das SächsNatSchG eröffneten Mitwirkungsrechte zu. Mit Bescheid vom 01.04.2014 wurde die GRÜNE LIGA  Sachsen e.V. zur Einlegung von Rechtsbehelfen im Sinne des § 3 Abs. 1 Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannt.

Die GRÜNE LIGA Sachsen e.V. arbeitet gemeinsam mit anderen anerkannten Naturschutzverbänden Sachsens im sogenannten „virtuellen Büro“, in welches die Stellungnahmen aller Verbände einfließen. Jährlich werden durch die GRÜNE LIGA Sachsen e.V. Hunderte von Beteiligungsverfahren erfasst und – im Rahmen der zeitlichen und personellen Möglichkeiten – bearbeitet. Die Stellungnahmenarbeit wird durch den Freistaat Sachsen im Rahmen seiner Haushaltsmittel gefördert.