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Ist das Naturschutz oder kann das weg? Teil 2

Die Freie Presse Freiberg hat als erstes Presseorgan das Thema aufgegriffen:

Unabhängig davon haben auch wir ein wenig nachrecherchiert und sind auf die öffentliche Ausschreibung zur „Offenlegung des Rosinenbaches-Erneuerung der RW-Kanalisation“ (RW = Regenwasser) gestoßen.

Auftraggeber ist die Stadt Freiberg, die Maßnahme soll bis Dezember 2019 umgesetzt werden. Der Beschluss dazu wurde im Stadtrat in der Sitzung am 5.7.2018 getroffen. Wir haben den Ausschreibungstext ein wenig unter die Lupe genommen. Es fällt auf, dass der Rosinenbach gar nicht „offen gelegt“ wird, denn das Freilegen der Rohre, in welchen er aktuell noch zwischen Straße und Kleinen Hüttenteich fließt (immerhin mehr als 400 m lang), und deren Ausbau – gemeinhin Tätigkeiten, die mit einer „Offenlegung“ verbunden werden – ist nicht vorgesehen. Der Kleine Hüttenteich wird nicht nur entschlammt, sondern auch durchschnittlich um einen Meter vertieft. Nicht nur deshalb drängt sich auf, dass es sich dabei um einen planfeststellungsbedürftigen Gewässerausbau (§ 31 WHG) handelt. Die Verfüllung der eigentlichen Bachsenke „mit Dreck von sonstwo“ ist ebenfalls nicht Bestandteil der Ausschreibung.

Auffüllung der Bachsenke – hier wird nichts weg-, sondern hingefahren

Auch die Errichtung eines Weges findet sich nicht in der Unterlage – es sei denn, er versteckt sich in der Baustelleneinrichtung, indem die Baustraße (eigentlich eine nur zeitweilige, am Bauende wieder zurück zu bauende Zuwegung) eben nicht zurück gebaut wird … Denn ein Wegeneubau bedingt ebenfalls ein Planfeststellungsverfahren.

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