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Verwaltungsgericht Dresden stoppt Baubeginn der Waldschlösschenbrücke

Das Verwaltungsgericht Dresden hat mitgeteilt, dass es dem Antrag der Naturschutzverbände GRÜNE LIGA, NABU und BUND Sachsen stattgegeben hat und die aufschiebende Wirkung der Klage der Naturschützer gegen den Planfeststellungsbeschluss angeordnet hat. Dies bedeutet, dass nun vorläufig mit dem Bau der Brücke nicht begonnen werden darf.

Nach Auskunft des Berliner Rechtsanwalts Peter Kremer, der die Naturschutzverbände in diesem Verfahren vertreten hat, wurde dies soeben vom Verwaltungsgericht mitgeteilt. Die Entscheidungsgründe liegen allerdings noch nicht vor.

Nach Ansicht des Anwalts ist es sehr wahrscheinlich, dass das Regierungspräsidium in die zweite Instanz vor das OVG gehen wird. Bis zu einer Entscheidung des OVG gilt allerdings der Spruch des Verwaltungsgerichts, wonach zunächst nicht gebaut werden darf.

Sollte das OVG die Entscheidung des VG bestätigen, darf so lange nicht gebaut werden, bis in den Hauptsacheverfahren über die Klagen der Naturschützer entschieden ist. Da dies durch zwei, möglicherweise sogar durch drei Instanzen gehen kann, wäre mit einem Aufschub von zwei bis drei Jahren zu rechnen.

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