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Irgendwann ist es auch mal genug

Nach 25 Jahren illegaler Wasserkraftnutzung steht die Renaturierung der Freiberger Mulde an – kein Neubau der „Steyermühle“.

Für die Wasserkraftanlage „Steyermühle“ an der Freiberger Mulde in Siebenlehn besteht kein Altrecht und damit keine rechtliche Befugnis, die Anlage zu betreiben. Dennoch wurden mit Beginn der 90er Jahre umfassende Sanierungsarbeiten durchgeführt und die Anlage somit illegal in Betrieb genommen. In den folgenden Jahren hat es Bescheide zur Betriebsuntersagung (12.04.1995), Baueinstellung (04.12.1995) und Genehmigungsbedürftigkeit mangels Altrechts (14.11.2001) gegeben und es wurden diesbezüglich zwei Gerichtsverfahren (VG Chemnitz 2 K 1596/96 = 2 K 1580/02 sowie VG Chemnitz 2 K 1602/02 u. Sächs. OVG 4 B 803/06) geführt. Der Anstau des Wassers und die nicht vorhandene Durchgängigkeit des Wehres für Fischarten verursachen eine massive Verschlechterung des Fließgewässer-Lebensraumes und der davon abhängigen Fauna. „Wir wurden bis zum Jahr 2020 wiederholt von unseren Mitgliedern informiert, dass sich die Wasserkraftanlage „Steyermühle“ noch immer in Betrieb befindet. Unsere Mitteilungen an das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, um fach- und rechtsaufsichtlich tätig zu werden, blieben wirkungslos“, so der Landesverband Sächsischer Angler e.V. Beim Landratsamt Mittelsachsen wurde nun vom Anlagenbetreiber erneut ein Antrag auf die wasserrechtliche Genehmigung zum Betrieb der Wasserkraftanlage gestellt. Dabei möchte er die in den 90er Jahren erfolgte Sanierung legalisieren und plant eine zusätzliche Wehrerhöhung. Auch eine Fischaufstiegsanlage und eine Fischabstiegsanlage sind vorgesehen. Nach Auswertung der eingereichten Planunterlagen wären diese beiden Anlagen jedoch nicht funktional. Der Landesverband Sächsischer Angler e.V., der NABU Landesverband Sachsen e. V., der Naturschutzverband Sachsen e. V. und die GRÜNE LIGA Sachsen e. V. fordern eindringlich die Durchsetzung der erfolgten Rechtssprechung und den Rückbau der Wehranlage. Die konsequente Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist das oberste Ziel zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines naturnahen Zustandes unserer Flüsse. Des Weiteren behalten sich die Verbände vor, das Verfahren einer gerichtlichen Prüfung zu unterziehen.

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