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Offener Brief der GRÜNE LIGA Sachsen e.V.

zur E-Mail von FDP Kreisrat Herr Käppel und dessen Äußerung in der Freien Presse Oberes Vogtland am 19.03.2019 zum illegal errichteten Teilabschnitt des Elsterradweges bei Adorf/ Vogtland

Offener Brief

Ihre Email vom 08.12.2018 und Ihre Verlautbarungen in der Freien Presse Oberes Vogtland vom 19.03.2019

Sehr geehrter Herr Käppel,

aus der Freien Presse vom 19.03.2019 haben wir entnommen, dass Sie es bedauern, auf eine Mail keine Antwort erhalten zu haben. Da Sie für ihr Bedauern die Öffentlichkeit suchen, möchten wir Ihrem Wunsch entsprechend auch öffentlich antworten.
Zunächst bleibt festzuhalten, dass der Inhalt ihrer Mail vom 08.12.2018 keine Fragestellungen beinhalteten, die einer Antwort bedurft hätten. Der Duktus ihres Schreibens stellt vielmehr eine Meinungsäußerung dar, die, so haben wir es jedenfalls aufgefasst, als „freundschaftlicher Hinweis“ mit Darstellung eigener Ideen zu verstehen war. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die ehrenamtlich agierenden Mitglieder unserer Vereinigung nur dort tätig werden, wo dies notwendig ist. Ihre Mail hat keine solche Notwendigkeit begründet. Ihre neuerlichen Verlautbarungen als Kreisrat der FDP können allerdings nicht unkommentiert stehen bleiben. Deshalb erhalten Sie heute von uns diesen offenen Brief.

1. Der Stop eines illegalen Radweg-Straßenbauprojektes in einem europäischen Naturschutzgebiet (hier FFH-Gebiet Elstertal oberhalb Plauen) und noch dazu in einem extra mit eigener Nummer gemeldeten, besonders geschützten Biotop (hier Lebensraumtyp 6510 Flachlandmähwiese, EU-Meldenummer 5538-301) ist nicht der sprichwörtliche „Schuss mit Kanonen auf Spatzen“ wie Sie in Verkennung der rechtlichen Situation glauben. Mehr Schutzgebiet gibt es in diesem Sinne gar nicht. Sollte Ihnen ein gesetzlich geschützter Naturraum egal sein, so ist dies natürlich im Sinne des grundgesetzlich gesicherten Rechts der Meinungsfreiheit nicht zu beanstanden, rechtlich aber nicht von Belang.

2. Ein Naturschutzverband verursacht auch kein Chaos, wenn per Gerichtsbeschluss die Illegalität einer Baumaßnahme bestätigt und die Nutzung eines Schwarzbaus untersagt wird. Chaos verursachen vielmehr diejenigen, die gesetzliche Regeln missachten, diese dulden bzw. dazu aufrufen diese zu missachten. Unser Rechtsstaat ist ausdrücklich darauf ausgerichtet, Chaos zu vermeiden. Natürlich können Sie dazu wiederum unter Berufung auf das Recht der Meinungsfreiheit einen anderen Standpunkt vertreten. Dazu sollten Sie sich aber in Erinnerung rufen, dass das menschliche Zusammenleben spätestens seit der entsprechenden Dokumentation auf der Stele des Hammurapi aus dem 18. Jahrhundert v. Chr. durch Gesetze geregelt wird.

3. Ihre Vorschläge zum Rückbau von Kreisstraßen im, wie Sie formulieren, „dichtesten Kreisstraßennetz unter den Flächenkreisen“ klingen auch für die GRÜNE LIGA Sachsen e.V. sehr interessant. Allerdings ist diese „Ausgleichsidee“ für den konkreten Vorgang der Nutzung eines nicht genehmigungsfähigen Schwarzbaus (hier Elsterradweg bei Adorf) in einem europäischen Schutzgebiet gesetzlich nicht zulässig. Der Bau eines Straße zum Zwecke der Freizeitnutzung in einem FFH-Gebiet ist nicht genehmigungsfähig. Deshalb ist ein solches Bauvorhaben auch nicht über eine Ausgleichsmaßnahme zu legalisieren. Nicht mittels Planung und vor Baubeginn und schon gar nicht nach illegaler Errichtung ohne entsprechende Planung. Ihre Idee ist natürlich trotzdem nachdenkenswert. Als Kreisrat der FDP sitzen Sie direkt an der sprichwörtlichen Quelle der Entscheidung. Aus diesem Grunde bitten wir um Auskunft, welche Initiativen Sie bisher unternommen haben, um einen Rückbau von Kreisstraßen voranzubringen und so ganze Straßen zu Biotopen zu entwickeln. Wir sind gespannt auf Ihre Ausführungen.

4. Unsererseits war bereits im lfd. Gerichtsverfahren dem beklagten Vogtlandkreis der Vorschlag unterbreitet worden, bis zur Fertigstellung der vom Landratsamt vorgetragenen Alternativtrasse parallel zur Adorfer Straße eine zeitweilige Nutzung des Schwarzbaus zu tolerieren. Zwei Jahre hatte die GRÜNE LIGA Sachsen e.V. dazu für ausreichend erachtet, um die letzten ca. 650 m bis zur Ortslage Adorf auf landeseigenen Flurstücken im Anschluss an den bestehenden Radwegabschnitt aus den 90er Jahren zu bauen. Danach wäre der Schwarzbau vollständig aus dem FFH-Gebiet zurückzubauen. Leider hat das Landratsamt einen für den 15. Januar 2019 anberaumten Beratungstermin mit der GRÜNEN LIGA Sachsen e.V. ohne Begründung abgesagt. Es ist unserer Vereinigung somit nicht möglich, die weiteren Gedankengänge der Verursacher des Schwarzbaus in einem europäischen Schutzgebiet in Erfahrung zu bringen. Die Umsetzung des OVG-Urteils ist damit fällig.

5. Entgegen Ihrer Auffassung kommt natürlich beim Rückbau des Schwarzbaus aus der Elsteraue bei Adorf für die Natur ganz viel heraus. Die Beseitigung von Bausubstanz aus der Natur ist bei Renaturierungsmaßnahmen jeglicher Art üblich und ausdrücklich im Sinne des Naturschutzes. Das dies naturverträglich erfolgt, ist Standard. Die Bitumendecke wird entfernt und ordnungsgemäß entsorgt, der Radweg-Straßendamm aus der Elsteraue beräumt und die Brücke abgetragen. Wenn ein Hochwasser Uferbefestigungen oder Wege wegspült, leidet die Natur ebenso wenig. Insofern können Sie den Rückbau eines Schwarzbaus aus der Elsteraue mit einem Hochwasserereignis vergleichen, in dessen Zuge der Natürlichkeitsgrad der Landschaft erhöht wird. Ihre Sorgen was die Natur betrifft sind also fachlich unbegründet.

6. Das Bundesverkehrsministerium fördert ausdrücklich den Bau straßenbegleitender Radwege. An der Adorfer Straße verläuft bereits ein in den 90er Jahren mit staatlichen Fördermitteln gebauter Radweg. Diesen zu verbessern (siehe dazu auch Punkt 4.) könnte eine Aufgabe des Landratsamtes Vogtlandkreis sein. Für die Konsequenzen aus Ihren persönlichen Vorstellungen dagegen, dass es Frust aufbauen würde, „wenn … Menschen im Smog einer Bundesstraße radeln müssen“ sieht die GRÜNE LIGA Sachsen e.V. aktuell keine politischen Mehrheiten in Deutschland. Vielleicht ist es besser und zielführender, wenn Sie sich als Kreisrat der FDP in den Prozess der Schaffung eines flächendeckenden straßenbegleitenden Radwegenetzes einbringen anstatt Straßeninfrastruktur grundsätzlich in Frage zu stellen.

Sehr geehrter Herr Käppel, als langjähriger Kreisrat des Vogtlandkreises und als ehemaliger Bürgermeister sollte Ihnen die Einhaltung auch naturschutzrechtlicher Vorgaben eine Herzensangelegenheit sein. Für das vom Landkreis verursachte Chaos im FFH-Gebiet bei Adorf tragen neben dem Auftraggeber auch all diejenigen Verantwortung, die dem illegalen Bau im europäischen Schutzgebiet zugestimmt bzw. mittels Stimmenthaltung geduldet haben. In diesem Sinne können Sie sich fragen, inwieweit auch Sie verantwortlich für den Schwarzbau im FFH-Gebiet sind. Und es sollte vermieden werden, irgendwelche Vorhaltungen einer privaten Naturschutzvereinigung zu machen, die dem gesetzlichen Auftrag entsprechend gelebte Rechtsstaatlichkeit umzusetzen hilft.

Vielleicht hilft es, wenn man sich die Erkenntnis von Kurt Tucholsky aus dem Jahre 1922 noch einmal in Erinnerung ruft: ,,lm übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht.“

Mit freundlichen Grüßen

gez. T. Mehnert
Vorsitzender der GRÜNE LIGA Sachsen e.V.

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