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Ein teurer Fehler

Für das Land Sachsen ist es eine kostspielige Angelegenheit, dass die Genehmigung für die Waldschlösschenbrücke in Dresden rechtswidrig war.

Quelle:// Sächsische Zeitung / Ausgabe Dresden vom 10.12.2016

Nach über zwölf Jahren konnte im Sommer der juristische Streit um die Waldschlößchenbrücke beendet werden. Die Baugenehmigung, der sogenannte Planfeststellungsbeschluss, ist rechtswidrig, urteilten die Bundesverwaltungsrichter am 15. Juli. Die Grüne Liga hatte den Freistaat verklagt, der als Beklagter die Kosten zu tragen hat. Die Gerichtskosten belaufen sich auf über 73 000 Euro. Zudem musste der Freistaat als Beklagter rund 250 000 Euro für Anwälte und Gutachter ausgeben. Darüber hinaus hat das Land die Kosten des Klägers zu übernehmen, die noch nicht beziffert werden können. Das teilte Verkehrsminister Martin Dulig (SPD) jetzt auf eine kleine Anfrage des Dresdner Landtagsabgeordneten André Schollbach (Linke) mit.

Der hält den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zwar für wichtig, verlangt aber eine saubere Arbeit der Landesbehörden. „Hätten sie damals sorgfältiger gearbeitet und keinen rechtswidrigen Planfeststellungsbeschluss erlassen, hätte man eine Menge Geld der Steuerzahler einsparen können“, resümiert Schollbach.

Das Hauptproblem war, dass bei der Erteilung der Baugenehmigung im Februar 2004 das Dresdner Elbtal noch nicht als Flora-Fauna-Habitat (FFH) unter Schutz gestellt war. Erst im Dezember 2004 erhielt es diesen Status. Doch vor dem Baubeginn im November 2007 oder auch danach hätte diese Prüfung nachgeholt werden können.

Nach der Gerichtsentscheidung habe die Landesdirektion die Stadt gebeten, die FFH-Verträglichskeitsprüfung durchzuführen, erklärte Dulig auf eine weitere Anfrage von Schollbach. Geprüft wird, wie umweltverträglich die Brücke für Flora und Fauna ist. Außerdem soll der Artenschutz erneut unter die Lupe genommen werden. Wenn bei der Prüfung Mängel festgestellt werden, sind sie zu beseitigen. Dafür würde es weitere Auflagen geben. Schon zuvor hatte die Stadt zahlreiche Auflagen umsetzen müssen. Die bekannteste davon kam vom Oberverwaltungsgericht Bautzen und betraf den Schutz der seltenen Fledermausart Kleine Hufeisennase. Deshalb wurde die Brücke zu Deutschlands berühmtester Tempo-30-Zone, die mit Hightech-Blitzern ausgestattet ist.

Das Limit gilt von April bis Oktober. Gesichtet wurde an der Brücke noch keins dieser nachtaktiven Tiere. Wenn das bei der jetzigen Prüfung bestätigt wird, könnte auch das Tempo-30-Limit fallen. (SZ/phi)

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