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Entscheidung zu Windrad-Abriss seit Jahren in der Prüfschleife

Das Landratsamt untersucht vor einer möglichen Abrissverfügung in Börnichen weiter die Rechtslage. Die Grüne Liga spricht derweil von einem "geduldeten Schwarzbau"

Quelle:// Freie Presse / Ausgabe Marienberg vom 10.08.2016 / Autor Mike Baldauf

Börnichen. Im Streit um den Abriss einer Windkraftanlage (WKA) in Börnichen nahe Zschopau mahlen die Behördenmühlen weiter sehr langsam. Die Entscheidung liegt seit Frühjahr 2014 beim Landratsamt. Passiert ist bislang nichts. Es gibt keinen neuen Sachstand, teil die Behörde auf Nachfrage von „Freie Presse“ knapp mit.

Seitdem im Juli 2015 das Sächsische Oberverwaltungsgericht den bisherigen Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge in Bezug auf die Windenergienutzung und damit die Gebiete für WKA für unwirksam erklärt hat, spricht die Behörde von einer maßgeblich geänderten Rechtslage. Die Reichweite dieser Entscheidung und insbesondere die rechtliche Relevanz sei in Bezug auf die Anlage in Börnichen zu prüfen, hatte Pressesprecherin Jutta Leonhardt schon Ende vergangenen Jahres erklärt. Von Betreiber und Planungsverband Region Chemnitz gebe es widerstreitende rechtliche Bewertungen, „die im Prozess der Entscheidungsfindung umfassend rechtlich gewürdigt werden müssen“, hieß es.

Der Geschäftsstellenleiter des Planungsverbandes, Sebastian Kropop, stellte daraufhin klar, dass die Entscheidung um den Rückbau allein in der Verantwortung des Landratsamtes liege. Zuvor hatte sich das Sächsische Innenministerium als Vermittler zwischen Landratsamt und Rechtsbeistand des Anlagenbetreibers eingeschaltet und einen „unverrückbaren, definitiven Abbautermin“ favorisiert.

Fest steht: Eine Abrissverfügung nach etwa der Hälfte der üblichen Laufzeit wäre im Erzgebirgskreis ein Novum. Im Juli 2001 erteilte das damalige Landratsamt Marienberg für das auf einem 65 Meter hohen Mast geplante Windrad die Baugenehmigung. Als das Regierungspräsidium Chemnitz die Genehmigung später wieder kassierte, standen schon die Fundamente der Anlage, die der Windkraftbetreiber fertig stellte und in Betrieb nahm. Zugleich klagte der Investor gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums, womit ein über zehn Jahre währender Rechtsstreit durch alle Instanzen begann. Im Kern ging es um die Frage, ob der Bau hätte genehmigt werden dürfen, obwohl Börnichen laut Regionalplan nicht in einem Baugebiet für Windkraftanlagen liegt. Erst mit einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom Mai 2014 erlangte die Versagung der Baugenehmigung durch das Regierungspräsidium Rechtskraft.

Kritik zum Vorgehen des Landratsamtes kommt von der Grünen Liga Sachsen. „Es ist unzumutbar und unerträglich, dass man im Landratsamt einen offensichtlichen Schwarzbau duldet“, sagt Vereinschef Tobias Mehnert. Aus Gründen des Artenschutzes hatte die Grüne Liga schon vor eineinhalb Jahren die Abschaltung der WKA von Mitte März bis Ende September gefordert. Ein dazu von Mehnert an das Landratsamt gerichtetes Schreiben blieb unbeantwortet. Das sei erst möglich, wenn die Behörde eine verbindliche Aussage über den Fortgang des Verfahrens treffen kann, hieß es dazu aus der Annaberger Behörde.

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