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Allgemeinverfügung am Floßgraben wird unterlaufen

Leipziger Umweltverbände schalten Aufsichtsbehörden ein

Seit Jahren dauert das Tauziehen um die Nutzung des Floßgrabens im Europäischen Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“ an. Das Amt für Umweltschutz der Stadt Leipzig hat nun für das Gewässer eine Allgemeinverfügung zur Bootsnutzung und zum Betreten der Ufer zum Schutz des streng geschützten Eisvogels erlassen. Das Betreten der Ufertrampelpfade ist nun während der Brutzeit mindestens bis 15. August nicht mehr gestattet. Die Durchfahrtszeiten für muskelbetriebene Boote wurden 11 bis 13 Uhr und 16 bis 18 Uhr beschränkt. Offiziell dürfen Motorboote den Floßgraben nicht mehr passieren.

Auf den ersten Blick klingen die Kernaussagen dieser Allgemeinverfügung nach einem annehmbaren Kompromiss zwischen Naturschutz- und Sportinteressen. „Mit dieser Allgemeinverfügung könnte man grundsätzlich leben, wenn auch eine maximale Mengenbeschränkung für Boote an schönen Wochenenden festgeschrieben wäre. In anderen Vogelschutzgebieten löst man das Problem mit einer Kontingentierung für Bootsverleiher“, merkt Holger Seidemann, Vorstand des Ökolöwe – Umweltbund Leipzig e.V. an.

Allerdings wurde nun bekannt, dass die Stadt Leipzig dem Motorboot vom sogenannten RANA-Typ für vier Floßgraben-Durchfahrten am Tag – teilweise auch in den sonst allgemeinen Sperrzeiten – die Sondergenehmigung erteilte. Von dieser Sonderbehandlung zeigen sich der Ökolöwe und die anderen unterzeichnenden Leipziger Naturschutzverbände stark irritiert, da auch dieser Bootstyp durch die Aufwirbelung der Sedimente im niedrigen Gewässer starke negative Folgen auf den Bruterfolg des Eisvogels auslöst.

„Nach Beobachtungen des Ökolöwen und des NABU-Regionalverbandes dauert es etwa 45 Minuten bis sich die Gewässertrübung nach den Durchfahrten wieder halbwegs gelegt hat. Aus den vier Stunden möglicher Störungszeit können so schnell sieben Stunden werden. In dieser Zeit können die Altvögel ihre Brut (meist 6 bis 7 Junge) nur sehr eingeschränkt füttern, was zum Verhungern der jungen Eisvögel führen kann.“
Fazit: „Mit der Sondergenehmigung für das RANA-Boot verstößt Leipzig gegen die eigene Allgemeinverfügung.“

Am letzten Wochenende hatten die Naturschutzverbände und auch die Naturschutzhelfer der Stadt Leipzig nun die Wirksamkeit der Allgemeinverfügung stichprobenartig überprüft. „Das Ergebnis war ernüchternd: Man sah badende Hunde vor dem Brutplatz, zahlreiche Boote in den Sperrzeiten und Fahrradfahrer auf den schmalen Uferpfaden. Die Stadt nahm ganz offensichtlich ihre Pflichtaufgaben zur Durchsetzung des Artenschutzrechtes nicht wahr.“

Die Leipziger Naturschutzverbände Ökolöwe und NuKLA wenden sich nun direkt an die Oberen Naturschutzbehörden und lenken die Aufmerksamkeit dieser fachlichen Kontrollinstanzen auf den mangelnden Vollzug und die Schwächen der Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig. „Wir sind zuversichtlich, dass sich die Landesdirektion und die Fachabteilungen im Umweltministerium sehr gut mit der Rechtslage auskennen und das europäische Schutzgebietsrecht aktiv durchsetzen werden“, sagt Holger Seidemann.

Öffentlichkeitsarbeit

Ökolöwe – Umweltbund Leipzig e.V.
im Haus der Demokratie Leipzig
Bernhard-Göring-Str. 152 | 04277 Leipzig
Tel. 0341-3065-185 | Fax -179

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