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Gericht: Elsterradweg ist ein Schwarzbau

Der Vogtlandkreis hat zwischen Mühlhausen und Adorf rechtswidrig gehandelt. Er muss die fertige Trasse sperren. Nördlich von Rebersreuth darf nicht weitergebaut werden.

VON RONNY HAGER

PLAUEN/ADORF – Der Vogtlandkreis hat mit dem Elsterradweg zwischen der B 92/Mühlhausen und Adorf/ Karlsgasse einen Schwarzbau errichtet.
Schwarzbau – so steht es schwarz auf weiß auf Seite 13 eines Urteils des Verwaltungsgerichtes Chemnitz. Die zweite Kammer der Justizbehörde hatte über eine Klage des Naturschutzvereins Grüne Liga gegen den Kreis zu entscheiden. Es ging um die straßenrechtliche Planfeststellung für zwei Radwegabschnitte im oberen Vogtland. Mit dem Urteil, das laut Gerichtssprecher Johannes Wagner noch nicht rechtskräftig ist, triumphiert die Grüne Liga auf ganzer Linie.

Weg darf nicht benutzt werden

Denn das Gericht hat den Kreis nicht nur verpflichtet, dass er für die Trasse im Flora-Fauna-Habitat-Gebiet Elstertal oberhalb Plauen (FFH) das Planfeststellungsverfahren mit der Umweltverträglichkeitsprüfung nachholt. Das hatte der Kreis unterlassen, weil er davon ausging, ohne das Verfahren durchzukommen. Es kommt noch dicker: Das Gericht hat den Kreis verpflichtet, die Nutzung des seit September fertigen Radweges zu verhindern – etwa durch Absperrungen oder Hinweisschilder. Gesperrt bleibt der Weg so lange, bis das vorgeschriebene Verfahren vorbei ist. Für den Kreis ist genau dieser Punkt nicht akzeptabel, sagte Vizelandrat Rolf Keil (CDU) als Elsterradweg-Verantwortlicher in der Behörde. Der Kreis prüft daher derzeit, ob er gegen das Urteil Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht einlegt. Dass er das Planverfahren nachträglich durchziehen muss, hat der Kreis indes akzeptiert.
Durchgesetzt hat sich die Grüne Liga auch in einem weiteren Punkt. Der Radweg-Abschnitt nördlich von Rebersreuth bis zum Ende der Gemarkung Eichigt bei Dreihöf darf weder neu- noch weitergebaut werden. In dem Abschnitt hatte die Grüne Liga 2013 per einstweiliger Verfügung einen Baustopp durchgesetzt. Auf die Finger geklopft hat das Gericht dem Kreis auch hier, weil er kein Planfeststellungsverfahren mit der Umweltverträglichkeitsprüfung durchzog. Bei diesem muss die Öffentlichkeit beteiligt und auch die Grüne Liga gehört werden. Was der Kreis tat, verletzte die Mitwirkungsrechte der Grünen Liga, urteilte das Gericht. Baut der Kreis trotzdem weiter, muss er ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro zahlen.

Grüne Liga für neuen Wegverlauf

Die Grüne Liga als Kläger ist mit dem Urteil sehr zufrieden. „Wir freuen uns, dass wir auch diese zweite Verhandlungsrunde gewonnen haben“, sagte Landesvorsitzender Tobias Mehnert. Das Gericht stelle mit seinem Beschluss Rechtsstaatlichkeit in dem notwendigen Baugenehmigungsverfahren her. Das sei ja wohl das Mindeste, was Bürger und Interessenverbände erwarten dürfen: „Dass sich staatliche Stellen in vorbildlicher Weise an ihre eigenen Gesetze halten, wenn sie selbst Bauherr sind.“ Die Grüne Liga ist nun gespannt, welche Schritte der Kreis nun als nächstes unternimmt. „Wir können uns alle viel Zeit, Nerven und Kosten sparen, wenn der Verlauf des Elsterradweges umgeplant wird und raus aus dem FFH-Gebiet geht“, betonte Mehnert.
Der geäußerten Kritik, die Grüne Liga sei Verhinderer eines sinnvollen touristischen Projekts, hält er entgegen: „Wir verhindern nur, dass ein Naturschutzgebiet bebaut wird. Wir retten also ein europaweit unter Schutz stehendes Flora-Fauna-Habitat-Gebiet vor Zerstörung. So kann und muss man es sehen.“ (mit us)

Das Wasser sammelt sich an der geschobenen Trasse für den Radweg zwischen den beiden Hundsgrüner Zufahrten aus Richtung B 92.
FOTO: HARALD SULSKI

 

 

 

Dieses Bild wird es zwischen Rebersreuth und Dreihöf nicht so schnell geben: Am 12. Oktober vorigen Jahres wurde der Abschnitt von Grün/Doubrava nach Bad Elster mit gemeinsamen Radeln eingeweiht.
FOTO: STEFFEN ADLER/ARCHIV


KOMMENTAR

Das Recht gilt für alle

VON RONNY HAGER

ed.esserpeierf@lvo.der

Das Urteil zu den Planungen für den Elsterradweg ist für den Vogtlandkreis keine Ohrfeige, es ist ein Niederschlag. Eine Behörde, die schwarz baut, ist ein Hammer. Dass sich das Gericht zu 100 Prozent den Argumenten der Grünen Liga anschließt, dürfte den Juristen in der Kreisverwaltung schlaflose Nächte bereiten.
So viel ist klar: Bis ein Radweg, der diesen Namen verdient, zwischen Bad Elster und Oelsnitz eröffnet, fließt noch viel Wasser die Weiße Elster runter.

Dabei hat die Grüne Liga nichts anderes getan, als geltendes Recht einzufordern. Und das gilt für alle – für den kleinen Häuslebauer genauso wie für ein Amt. Zwei Dinge, die gern vermischt werden, müssen klar getrennt werden. Was vielleicht für die Region wichtig und wünschenswert ist, kann nicht dazu führen, dass der Kreis bei der Genehmigung die „Abkürzung“ nimmt. Und: Entschieden hat das Gericht jetzt nicht, wie der Radweg verlaufen soll, sondern, dass der Kreis bei Planung in einem Flora-Fauna-Habitat-Gebiet rechtswidrig gehandelt hat. Dass der Radweg überhaupt nicht in einem solchen Gebiet gebaut werden darf, steht nicht im aktuellen Urteil.

Warum der Kreis nach Schwierigkeiten am Elsterradweg zwischen Pirk und Weischlitz bei zwei weiteren Abschnitten erneut weder Planfeststellung noch Umweltverträglichkeitsprüfung durchzog, ist vollkommen unverständlich. Zeitdruck kann da kein Grund sein. Was nun als Schaden für das Radwegprojekt erscheint, hat
der Kreis und nicht die Grüne Liga zu verantworten.

Naturschutzverband Sachsen e.V.
Gahlenzer Straße 2
D-09569 Oederan
E-Mail: ed.neshcas-dnabrevztuhcsrutan@tsop

www.naturschutzverband-sachsen.de

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