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Wahlkampf auf dem Rücken des Naturschutzes

Pressemitteilung, 20. August 2014

Mit einer gewissen Verwunderung hat die Grüne Liga Sachsen e.V. die Verlautbarungen der Partei Die Grünen von Sachsen zum Stand des Gerichtsverfahrens zur Waldschlösschenbrücke beim Bundesverwaltungsgericht zur Kenntnis genommen.

Es ist an sich üblich und gute Sitte, dass sich die Klageparteien vor Abschluss eines rechtsstaatlichen Verfahrens mit Bewertungen und Verlautbarungen zurückhalten. Schlussendlich soll das Hohe Gericht seine Entscheidung unbeeinflusst fällen können.

Wer an einem konstruktiven Ergebnis des Verfahrens im Sinne des Naturschutzes interessiert ist, berücksichtigt diese Tatsache.

Vorsitzender Tobias Mehnert: „Es dient weder dem Rechtsstaat noch dem Naturschutz wenn Parteien Gerichtsverfahren zum Bestandteil eigner wahlpopulistischer Verlautbarungen machen. Noch dazu, wenn sie noch nicht einmal Verfahrensbeteiligte sind.“

GRÜNE LIGA Sachsen e.V.
Öffentlichkeitsarbeit

SZ-Artilkel vom 18. August 2014: „Grüne fordern Konsequenzen aus Planung der Waldschlößchenbrücke“

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