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Uneffektiver Hochwasserschutz in Sachsen

GRÜNE LIGA fordert nachhaltigen und langfristig bezahlbaren Hochwasserschutz

Unter Bezug auf die Hochwasserereignisse diesen Jahres fordert die GRÜNE LIGA Sachsen den Freistaat zur Abkehr vom einseitig technischen Hochwasserschutz auf.

Unmittelbar nach dem Flutereignis 2002, welches rein statistisch ein aller 250 bis 300 Jahre wiederkehrendes Hochwasserereignis war (HQ 250 bis HQ 300), wurden für die sächsischen Fließgewässer Hochwasserschutzkonzeptionen zur Vermeidung von Schadereignissen mit einer statistisch wiederkehrenden Häufigkeit von 100 Jahren (HQ 100) erstellt. Mehrere Erzgebirgsflüsse (z.B. Schwarze Pockau, Würschnitz und Zwönitz) haben seit 2002 Hochwasserereignisse über HQ 100 erlebt, waren also nicht geschützt. Und der bereits vom Freistaat Sachsen fertiggestellte HQ100-Schutz an der Neisse war 2010 für die Betroffenen in Ostritz und Zittau wirkungslos.

Aus den bisher vorliegenden und umgesetzten Planungen wird deutlich, dass der Schwerpunkt des Hochwasserschutzes in Sachsen auf kostenintensiven technischen Ausbaumaßnahmen im und am Gewässer liegt und dabei das Nichterreichen des Ziels der Wasserrahmenrichtlinie, für alle Oberflächenwasserkörper den guten ökologischen Zustand bis spätestens 2021 zu erreichen, bewusst in Kauf genommen wird.

Im Freistaat Sachsen sind technische Hochwasserschutzmaßnahmen im finanziellen Umfang von über einer Milliarde geplant. All diese Maßnahmen haben Dämme, Ufermauern. Pumpanlagen, Kanäle und vergleichbare Einrichtungen zum Ziel. Alle diese Einrichtungen werden mit der dazu notwendigen Unterhaltung eine dauerhafte finanzielle Belastung für die öffentlichen Haushalte darstellen, ohne wirklich einen umfassenden Schutz zu gewähren.

Die GRÜNE LIGA Sachsen fordert , die Umsetzung der aktuellen Hochwasserschutzkonzeptionen auszusetzen. Stattdessen wäre endlich ein Gesamtkonzept zu erstellen, welches beginnend bei den Hochwasserentstehungsgebieten, nachfolgend den Gewässern 2. und 3. Ordnung und erst am Ende bei den Gewässern 1. Ordnung Maßnahmen festlegt, die das Erreichen des Ziels der Wasserrahmenrichtlinie zur Schaffung eines guten ökologischen Zustandes für alle Oberflächenwasserkörper und einen wirksamen Hochwasserschutz für schutzwürdige Bereiche sichert.

Inhalt eines solchen Konzeptes wären z.B. die Wiederherstellung aller meliorierten Quellgebiete, das Verschließen von Entwässerungsgräben in der Wald –, Feld- und Wiesenflur und die Renaturierung von Fließgewässern und deren Auen einschließlich des Rückbaus von Deichen und fließgewässernahen Industriebrachen. Und dazu gehört auch der vollständige Rückbau von Querverbaungen wie Wehren, die durch künstlichen Anstau die Hochwassergefahr für die Oberlieger verschärfen. Ein solches Konzept könnte damit interdisziplinär neben den Belangen des Hochwasserschutzes das Sächsische Waldmehrungsprogramm, die notwendige Umstrukturierung der Landwirtschaft einschließlich der Entlastung des Agrarmarktes sowie die Biodiversitätsstrategie Deutschlands umsetzen.

Dazu Jörg Urban (Geschäftsführer):

„Die Vorteile eines flächenhaften Hochwasserschutzes liegen auf der Hand. Er wirkt dämpfend bei jedem noch so großen Hochwasserereignis, renaturierte Flächen benötigen minimalen Unterhaltungsaufwand und die Fließgewässer verbleiben in einem naturnahen Zustand.“

Die geplanten finanziellen Aufwendungen für einen flächendeckenden HQ 100-Schutz in Sachsen, welcher letztendlich nicht vor den Flutereignissen eines HQ 250 bis HQ 300 schützt, sind schlecht eingesetztes Steuergeld. Was nützt es, die Bevölkerung in zweifelhafter Sicherheit zu wiegen, wenn wie am Beispiel Pockau 1999 und 2002 innerhalb von 4 Jahren zwei Mal ein HQ 300-Ereignis eintritt ?

GRÜNE LIGA Sachsen e.V.
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